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Der EPC hat einen Fahrplan zur Schaffung des einheitlichen Zahlungsverkehrsraums SEPA im Dezember 2004 vorgelegt. Demnach wird sich auf die drei Hauptzahlungsinstrumente - Überweisung, Lastschrift, Kartenzahlung - in der EU konzentriert. Seit 2008 bieten die europäischen Banken parallel zu den bisherigen Zahlungsverkehrsprodukten die SEPA-Überweisung, die SEPA-Lastschrift und die SEPA-Karte vor allem für grenzüberschreitende Zahlungen an. Die Planung sieht vor, dass ab dem Jahr 2010 die SEPA-Produkte auch national schrittweise eingeführt werden.
Die SEPA-Überweisung wird international european credit transfer (ect) genannt. Sie unterscheidet sich in Deutschland nicht wesentlich von der EU-Standardüberweisung. Sie wird auf Basis von EPC-Dokumentationen und Richtlinien angeboten.
Die SEPA-Überweisung weist folgende Merkmale auf:
Das SEPA-Lastschriftverfahren ist die Entwicklung eines völlig neuen Lastschriftverfahrens. Damit hat sich das EPC gegen die bestehenden, aber nationalen Lastschriftverfahren und eine Harmonisierung dieser Systeme entschieden. Die SEPA-Lastschrift ermöglicht damit nicht nur national, sondern auch innerhalb der Euro-Zone den Einsatz des Lastschriftverfahrens. Hierzu ist die Schaffung eines gemeinsamen Rechtsrahmen (Payment Services Directive, PSD) notwendig. Die Grundversion der SEPA-Lastschrift (Core Direct Debit) wird durch den Zahlungspflichtigen als Mandat (Einzugsermächtigung) dem Gläubiger erteilt.
Die SEPA-Lastschrift weist folgende Merkmale auf:
Darüber hinaus wird eine Variante für Geschäftskunden (B2B-Direct Debit) erarbeitet, die dem heutigen Abbuchungsverfahren ähneln wird. Durch vordefinierte Vorlauffristen können Geschäftskunden ihre Zahlungsströme besser abwickeln und steuern.
Die SEPA-Lastschrift soll nach derzeitiger Planung zum 2. November 2009 eingeführt werden.
Die SEPA-Kartenzahlung (auch sepa cards framework genannt) soll europaweit die Geld-Verfügung mit jeder Bankkarte an jedem europäischen Bankautomaten und die bargeldlose Zahlung an jedem Händlerterminal in Europa ermöglichen. Dabei soll der Verbraucher bei Einsatz seiner Karte keinen Unterschied zwischen dem Inland und dem Ausland feststellen können. Die bisherigen Kartensysteme müssen auf SEPA umgestellt werden. Dabei gibt es verschiedene Optionen: Entweder ein komplett neues Kartensystem wird aufgestellt oder die bisherigen nationalen Kartenanbieter weiten ihre Systeme auf SEPA aus. Auch eine Ausweitung bestehender Systeme durch ein grenzüberschreitendes Co-Branding wäre denkbar.
Ziel wird es wohl sein, dass die bisher nationale Ausrichtung der Kartensysteme aufgegeben wird. Hierzu müssen große technische Standardisierungen vorgenommen werden. Der EPC hat im Dezember 2008 ein umfassendes Rahmenwerk zur Standardisierung von Kartenzahlungen herausgegeben. Nun liegt es an der Kreditwirtschaft und den Kreditkartenanbietern diese Rahmenbedingungen in funktionale und technische Spezifikationen und damit in konkrete Standards umzuwandeln.
Es wurde ein einheitliches Datenformat für die Übermittlung von Zahlungsnachrichten auf Basis von XML-Nachrichtenformaten des weltweiten Standards ISO 20022 entwickelt. Diese Definition eines einheitlichen Zahlungsformats für Überweisungen und Lastschriften ist eines der wichtigsten Grundpfeiler von SEPA. Das XML-Datenformat wurde von dem «IST Harmonization Team», einer Kooperation von IFX, OAGi, TWIST und SWIFT mit Vertretern von Banken und Firmen, konzipiert. Es deckt die Interbanken-Schnittstelle, die Kunde-Bank-Schnittstelle als auch die Zahlungsverkehrsnachrichten ab.
Mit dem SEPA-Datenformat wurde die Grundlage für die vollautomatische Zahlungsabwicklung im SEPA-Raum geschaffen.
Die Vorteile durch SEPA liegen vor allem im problemlosen, grenzüberschreitenden Zahlungsverkehr. In der Vergangenheit waren Auslandszahlungsvorgänge aufwendig, kompliziert und nur verzögert möglich.
Durch SEPA