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Das Erscheinungsbild ist für alle teilnehmenden Länder verbindlich vorgeschrieben. Diese standardisierte Form ermöglicht gemeinsam mit dem Einsatz der IBAN eine automatisierte Belegverarbeitung im Zahlungsverkehr.
Der IPI-Standard besteht aus zwei Elementen:
Der IPI-Beleg ist ein Multifunktions- und Mulitwährungsbeleg, der ähnlich einem Zahlscheinvordruck die Abwicklung für Kunden und Finanzinstitute vereinfachen und beschleunigen soll. Damit ist der IPI-Beleg eine wichtige Voraussetzung für die vollautomatische Verarbeitung (Straight-Trough-Processing). Er wird in der Regel vom Zahlungsempfänger bzw. Rechnungsaussteller mit allen zahlungsrelevanten Daten individualisiert und der Rechnung beigelegt.
Der IPI-Beleg weist folgende, standardisierte Merkmale auf:
Der IPI-Beleg ist in sieben Zonen gegliedert:
Die Beleggeometrie ist für alle Rechnungsaussteller verbindlich. Sie erlaubt die zahlungsrelevanten Daten durch einen Scanner vollautomatisch einzulesen und elektronisch weiter zu verarbeiten. Der aufgedruckte 2D-Barcode erleichtert die automatische Datenerfassung und stellt gleichzeitig ein Sicherheitskriterium dar. Der IPI-Beleg darf auf der Vorderseite keine zusätzlichen, über die vorgeschriebenen Merkmale hinausgehende, Angaben enthalten. Die Rückseite darf nicht beschrieben oder bedruckt werden.
Der IPI-Beleg ist in drei Druckvarianten in den EU-Mitgliedsstaaten zugelassen:
Der IPI-Beleg darf nur aus weißem, nicht reflektierendem, unbeschichtetem und für die optische Zeichenerkennung geeignetem Papier (90g/m2) hergestellt werden. Der IPI-Beleg kann vom Begünstigten/Rechnungsaussteller entweder als Rohling selbst mit den Zahlungsdaten bedruckt werden, vom Zahlungspflichtigen ausgefüllt werden oder es kommt eine Mischversion eines IPI-Rohlings zur Anwendung.
Der IPI-Beleg allein reicht allerdings nicht aus, um die automatische Abwicklung einer Auslandszahlung zu gewährleisten. Erst in Verbindung und unter Angabe der IBAN kann der IPI-Beleg automatisch und ohne manuelle Eingriffe verarbeitet werden.
Die Vorteile des IPI-Beleges liegen vor allem in der europaweiten Vereinheitlichung des Formulars und der automatischen Verarbeitung. Außerdem sind anzumerken:
Im Rahmen der SEPA-Einführung ist der IPI-Beleg in Deutschland in den Hintergrund gerückt. Die SEPA-Lastschrift wird die Funktion des IPI-Belegs übernehmen.