IBAN – Rationalisierung des Zahlungsverkehrs

Die Europäische Wirtschafts- und Währungsunion verfügt mit dem EURO über eine in fast allen EU-Mitgliedsstaaten akzeptierte Einheitswährung. In der Vergangenheit war es vor allem für Unternehmen schwierig, Finanztransaktionen zwischen mehreren Ländern problemlos abzuwickeln. Denn jeder EU-Mitgliedsstaat hat ein anderes System der Bankverbindung. In vielen Ländern ist die jeweilige Bank nicht über eine Bankleitzahl, sondern über die Kontonummer verschlüsselt. Häufig mussten globalisierte Unternehmen Konten in den jeweiligen Ländern ihrer Geschäftstätigkeit unterhalten, um den Zahlungsverkehr abwickeln zu können. Im Zuge der EURO-Einführung wurde auch die Vereinfachung und Vereinheitlichung des Zahlungsverkehrs in der Europäischen Union und in den Assoziationsstaaten notwendig.

Um einen effizienten und kostengünstigen Zahlungsverkehr innerhalb und außerhalb der EU zu gewährleisten, sind einheitliche, von allen Mitgliedsstaaten und Unterzeichnerstaaten akzeptierte und angewandte Standards Voraussetzung. Einer dieser Standards ist die International Bank Account Number, kurz IBAN genannt.
Die IBAN wurde von der ISO (International Organization of Standardization) und dem ECBS (European Committee for Banking Standards) als Norm für die Darstellung von Bankidentifikationen und Kontonummern entwickelt. Im Rahmen der SEPA-Einführung wird die IBAN langfristig das System von Bankleitzahl und Kontonummer ablösen.

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Zweck und Zusammensetzung der IBAN

Die IBAN dient dazu, grenzüberschreitende Finanztransaktionen zu fördern und den Zahlungsverkehr zwischen den Ländern zu beschleunigen. Die IBAN ermöglicht die  vollautomatische und maschinelle Verarbeitung von Zahlungen (Straight-Through-Processing Fähigkeit). Eine umständliche, manuelle Bearbeitung wie in der Vergangenheit ist durch den Einsatz der IBAN nicht mehr notwendig. Der Zahlungsempfänger wird über die IBAN direkt identifiziert. Die rechtliche Grundlage für die IBAN bilden die Norm Nr. 13616 der ISO und das Dokument Nr. 204 der ECBS.

Die IBAN besteht aus maximal 34 alphanumerischen Zeichen. Für jedes teilnehmende Land wurde die konstante Länge verbindlich festgelegt. Die IBAN wird ausschließlich von den Finanzinstituten generiert und ausgegeben. Eine Zahlungssoftware kann keine verbindliche IBAN ermitteln, jedoch eine bestehende IBAN anhand der Prüfziffer auf Richtigkeit überprüfen.
Die IBAN besteht aus folgenden Teilen:

  • 2-stelliger, alphabetischer Ländercode
  • 2-stellige numerische Prüfziffer
  • maximal 30-stellige Basic Bank Account Number (BBAN), bestehend aus Instituts-Identifikation (IID) und Bank Account Number  (BAN) als Ziffern und/oder Buchstaben

Für Deutschland weist eine IBAN immer 22 Zeichen auf. Eine IBAN setzt sich in Deutschland wie folgt zusammen:

  • 2-stelliger Ländercode DE
  • 2-stellige variable, weltweit einheitlich berechnete Prüfziffer
  • 8-stellige deutsche Bankleitzahl
  • 10-stellige Kontonummer (bei weniger Stellen wird mit Null aufgefüllt)

Die IBAN wird zur besseren Lesbarkeit auf Papier in Blocks von jeweils 4 Zeichen, zum Beispiel auf dem Kontoauszug, angegeben, wobei der letzte Block je nach Land weniger Stellen haben kann. Diese Unterteilung in Blocks ist für die elektronische Verarbeitung nicht zulässig. Der Notation vorangestellt ist das Wort „IBAN“, um die Standardisierung zu kennzeichnen. Die IBAN enthält grundsätzlich nur die Ziffern 0 bis 9 und Großbuchstaben.

IBAN-Berechnungsmethode: Prüfziffer und Prüfsumme

Gemäß ECBS wird für die Prüfzifferberechnung der IBAN sowie im Verwendungszweck auf dem IBI-Beleg das Verfahren Modulo 97-10 (ISO 7064) angewendet. Die Prüfziffer ist immer zweistellig und rein numerisch. Ihre Position innerhalb der IBAN und auf dem IPI-Beleg ist fest vorgeschrieben. Für alle beteiligten Länder befindet sich die Prüfziffer in der IBAN an Position 3 und 4 nach der Länderkennung.

Unabhängig von der Länge der IBAN (je nach Land) ist die Berechnungsmethode für die Ermittlung einer IBAN immer identisch. Das Finanzinstitut errechnet anhand der 8-stelligen Bankleitzahl, der 10-stelligen Kontonummer (es wird mit 0 auf 10 Stellen aufgefüllt) und des Ländercodes die für die IBAN notwendige Prüfziffer.

Schema der IBAN-Berechnung für Deutschland

  • Zuerst wird der Ländercode mit „00“ ergänzt ( DE00).
  • Es wird die BBAN erstellt, diese besteht aus der Bankleitzahl und hinten dran die Kontonummer, z.B.  BLZ 20080000 und  Kontonr. 0970375700 ergeben die BBAN 200800000970375700.
  • Anschließend werden alle Buchstaben (Ländercode und andere) in Alpha-Zeichen umgewandelt. Hierzu wird die Position des Buchstabens im Alphabet ermittelt und 9 dazu addiert. Zum Beispiel: D ist dann 4 + 9 = 13, E ist 5 + 9 = 14. Der Ländercode DE hätte dann die Ziffernfolge 1314.
  • Die Ziffernfolgen werden aneinander gehängt und um zwei Nullen ergänzt: 200800000970375700131400.
  • Diese 24-stellige Zahl wird durch 97 geteilt (Modulo 97).
  • Der Divisionsrest, im Beispiel 10, wird von 98 abgezogen.
  • Das Ergebnis dieser Subtraktion 88 ist die Prüfziffer.
  • Ist die Prüfziffer kleiner als 10 wird eine 0 vorangestellt.
  • Es ergibt sich für das Beispiel die IBAN DE88 2008 0000 09703 7570 0

Validierung der IBAN-Prüfziffer durch Berechnung der Prüfsumme

Die im Beispiel verwendete IBAN DE88 2008 0000 09703 7570 0 kann durch folgende Umwandlung auf Richtigkeit überprüft werden.

  • Die vier ersten Zeichen werden ans Ende der IBAN gesetzt, es ergibt sich 200800000970375700DE88
  • Die Alphazeichen werden in numerische Zeichen wieder umgewandelt: 200800000970375700131488
  • Die sich ergebene Zahl wird durch 97 (Modulo 97) geteilt.
  • Ist die Prüfziffer korrekt, ergibt sich immer ein Restwert von 1.

Glücklicherweise muss niemand die Berechnung von Hand vornehmen. Die meisten Banken und andere Anbieter ermöglichen die einfache Berechnung unter Zuhilfenahme eines Online-Tools.

Vorteile der IBAN

  • Die Verwendung der IBAN beschleunigt den grenzüberschreitenden Zahlungsverkehr durch die automatische Verarbeitung.
  • Manuelle Arbeitsschritte bei den Finanzinstituten entfallen.
  • Die Kosten und Gebühren für diesen Zahlungsverkehr sinken.
  • Die IBAN enthält alle notwendigen Informationen über den Zahlungsempfänger, Fehlleitungen können hierdurch praktisch ausgeschlossen werden.
  • Die IBAN ebnet den Weg für neue europäische Standards, wie den IPI-Beleg.
  • Zukünftig wird die IBAN auch national im Rahmen des SEPA-Zahlungsverkehrs eingesetzt werden.