Vorsorgen für die Hinterbliebenen

Ein verantwortungsvoller Umgang mit dem eigenen Tod setzt voraus, dass sich der Betroffene bereits zu Lebzeiten über die finanziellen Folgen für die Angehörigen Gedanken macht.

Bereits zu Anfang des 20. Jahrhunderts konnten sich viele Arbeiter, bedingt durch die Weltwirtschaftskrise, ein ordentliches Begräbnis nicht leisten. Aus diesem Grund gründeten Wohlfahrtsverbände und Gewerkschaften die so genannten Sterbekassen oder Begräbnisunterstützungskassen. Bereits zu Lebzeiten wurden so die Kosten für das eigene Begräbnis zur Entlastung der mittellosen Angehörigen angespart. Bis in die 60er Jahre hinein war es üblich, mit Beginn einer Berufsausbildung eine Sterbegeldversicherung abzuschließen.

Seit dem 1. Januar 2004 leisten die gesetzlichen Krankenkassen das bis dahin gezahlte Sterbegeld bei einem Todesfall nicht mehr. Die Kosten für eine ordnungsgemäße Bestattung werden damit in die Eigenverantwortung der Bürger gelegt. Dies bedeutet insbesondere eine höhere finanzielle Belastung, bei fehlendem Erbe, für die Angehörigen.

Abhilfe kann durch den Abschluss einer Sterbegeldversicherung geschaffen werden. Die Sterbegeldversicherung ist eine kleine, kapitalbildende Lebensversicherung, die nur im Todesfall ausgezahlt wird. Sie dient hauptsächlich zur Abdeckung der Kosten einer Bestattung. Die Versicherungssumme ist dabei niedriger als bei gängigen Lebensversicherungen. Die meisten Anbieter offerieren frei wählbare Versicherungssummen gestaffelt zwischen € 2.500 und € 20.000. Die Kapitalleistung erfolgt nach einer ersten Phase des Ansparens (Anwartschaft) der versicherten Person.
Die Versicherungssumme wird bei Tod an den Bezugsberechtigten nach Vorlage des Totenscheins, beziehungsweise der Sterbeurkunde, ausgezahlt. Der Bezugsberechtigte kann namentlich in der Versicherungspolice genannt werden oder über die Erbfolge nachträglich festgelegt werden.
Für den Abschluss einer Sterbegeldversicherung ist keine Gesundheitsprüfung notwendig. Sie kann bis ins hohe Alter hinein abgeschlossen werden, wobei viele Versicherungsgesellschaften ein Mindesteintrittsalter von 18 Jahren festlegen. Vorsorge ist aber keine Frage des Alters, sondern der Verantwortung.

Bereits mit einem geringen Jahresbeitrag ist der Abschluss einer Sterbegeldversicherung bei namhaften Versicherungsgesellschaften