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Bankangestellten und privaten Vermittlern soll es künftig zu Beginn einer beratenden Tätigkeit im Anlagebereich zur Bedingung gemacht werden, sich in einer Kartei mit bundesweitem Zugriff registrieren zu lassen.
Vermerkt werden soll darin neben Art und Beginn der jeweiligen Tätigkeit vor allem Anzahl und Umstände von Kundenbeschwerden aufgrund von Falschberatungen. Nicht hinterlegt werden Daten zu Filial- oder Institutswechseln.
Bankhäuser werden so verpflichtet, Mitarbeiter beim von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) geführten Beraterregister anzumelden. Zudem sind Nachweise über die grundlegenden Qualifikationen der Berater zu erbringen.
Wie das „Handelsblatt“ in einer seiner neuesten Ausgaben berichtet, soll es sich beim Register um ein weiteres Mosaik zum Gesetz zur Verbesserung des Anlegerschutzes handeln.
Dem Finanzausschuss werden die Pläne zum Register bei seiner Sitzung am 09. Februar 2011 vorgelegt. Dann entscheiden Bundestag und Bundesrat über die tatsächliche Umsetzung des Vorhabens und über den möglichen Zeitpunkt des Inkrafttretens des Gesetzes.
Massive Proteste von Geldinstituten und Anlageberatern zielten im Vorfeld der Entscheidung der Bundesregierung darauf ab, von derart einschneidenden Maßnahmen abzusehen. Sprecher der Unionsfraktionen wiesen allerdings darauf hin, die Registrierungspflicht sei unumgängliches Mittel zur Erkennung „problematischer Strukturen“ in der Bankberatung.
Weitere Neuerungen kündigte bereits Verbraucherministerin Ilse Aigner an. Diese forderte erstmals vergangene Woche den Einsatz verdeckter Ermittler im Finanzbereich, um schwarze Schafe unter den Verkäufern von Fonds und Wertpapier ausfindig machen zu können.